Schlafplatz gesucht – was ist wo erlaubt beim Wildcampen in Deutschland?

Inhaltsverzeichnis

Für Liebhaber des Draußenseins gibt es wohl kaum etwas Schöneres als ein richtiges Himmelbett. Das Schlafen unter freiem Himmel mit Blick auf das Sternenzelt – wohl eine der intensivsten Arten, ganz tief in die Freuden der Natur einzutauchen. Doch egal, ob man einfach Schlafsack und Isomatte bevorzugt, einen simplen Biwaksack oder ein richtiges Zelt, niemand möchte jäh vom diensthabenden Ranger aus seinem Traum herausgerissen werden oder verdattert in die klaffende Gewehr-Mündung vom Jäger mit Schäferhund blicken.

Wer dort übernachtet, wo es verboten ist, kann schon mal eine unangenehme, manchmal sogar teure, Überraschung erleben. Und verboten ist in Deutschland vieles. Wir wollen Euch einen kleinen Einblick zur Rechtslage des Wildcampens, oder einfach auch Übernachtens, in unserem Land geben.

Allgemeines zum Wildcampen

Zwei Camperinnen zelten im Wald
Einfach Wildcampen geht in Deutschland nicht.

Zunächst ist es wichtig zu erwähnen, dass die Gesetzeslage zum Wildzelten und Übernachten im Freien in Deutschland mehr als unübersichtlich ist. Dieser Artikel soll demnach nur einen kurzen Einblick in die Gesetzeslage zum Übernachten im Freien geben. Er erhebt absolut keinen Anspruch auf Vollständigkeit und auch keinen auf Universalität oder das Prädikat „juristisch wertvoll“.

Wer ins Detail recherchieren möchte, sollte sich mit den Naturschutz- und Waldgesetzen des jeweiligen Bundeslandes vertraut machen. Denn genau hier liegt das Problem – was man in der Natur darf und was nicht, wird Bundesland-intern geregelt. Passierschein A38 lässt grüßen.

Allgemeine Verbote des Campens

Generell gilt: In Naturschutzgebieten, z.B. Nationalparks, Biosphärenreservaten oder Biotopen, ist das Campen streng verboten. Die Küstenbereiche Deutschlands sind ebenfalls als gesonderte Schutzgebiete streng geschützt. Deshalb kann ein Übernachten an Stränden oder in Dünen richtig zu Buche schlagen. Basis für diese Regelung ist das Bundesnaturschutzgesetz sowie Anordnungen am jeweiligen Ort zum Wegegebot (Bleiben auf gekennzeichneten Wegen) und ausdrückliche Verbote zum Lagern oder Campen, z.B. auf Verbotsschildern oder Tafeln. Eine weitere halbwegs universelle Regel ist, dass ich auf Privatgrund, auch Privatwald, mit der Zustimmung des Eigentümers übernachten darf.

Das sogenannte Betretungsrecht beinhaltet, dass Wälder und Flure, egal ob privat oder nicht, zum Zwecke der Erholung betreten werden dürfen, solange man die allgemeinen Verhaltensregeln des Naturschutzes nicht verletzt. Auch laut §59 des Bundesnaturschutzgesetzes ist jedermann das „Betreten der freien Landschaft auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen“ zu diesem Zweck gestattet. Da Schlaf nun einmal das Non-plus-Ultra der Erholung ist, fällt er streng genommen auch darunter. Im Klartext – ein mehrstündiges Dösen unterm Baum, und das eigentlich auch über Nacht, wird hier nicht explizit verboten. Nur das „längere Verweilen“ an einem Ort ist nämlich verboten. Wann „kürzer“ aufhört und „länger“ anfängt, bleibt eine gesetzliche Grauzone. Übernachten, nicht zelten!, in der freien Natur ist somit weder verboten noch erlaubt.

Zelten oder Biwakieren?

Es klang eben schon an: Draußen schlafen ist nicht gleich draußen schlafen. Das Gesetz macht einen Unterschied zwischen dem Schlafen im Zelt und dem Biwakieren. Dies beschreibt das Schlafen unter freiem Himmel ohne Zelt (z.B. nur mit Schlafsack, Isomatte, Hängematte oder selbst gebautem Shelter). Beim genannten Betretungsrecht beziehe ich mich hier auf das bloße Übernachten ohne Zelt, das so gesehen wesentlich unproblematischer ist als Wildcampen mit Zelt. Denn zum Biwakieren gibt es, im Gegensatz zum Zelten, nirgends ausdrückliche Regelungen im Gesetz.

Auch ist „draußen“ im deutschen Gesetz nicht gleich draußen. Es gibt eine Unterteilung in freie Landschaft und Wald, bei denen es jeweils je nach Bundesland unterschiedliche Schutzgesetze gibt. Im Folgenden findet Ihr eine kleine Übersicht darüber, was man wo darf.

Darf ich im Wald zelten?

Nein. Auch hier greifen die Landesgesetze der einzelnen Bundesländer sowie das Bundeswaldgesetz. Generell gilt: Zelten im Wald ist in Deutschland nicht erlaubt! In manchen Bundesländern ist das Betreten des Waldes außerhalb der Wege in der Nachtzeit sogar verboten. Gehört der Wald einer Privatperson, befindet man sich sowieso auf Grund, der ohne Genehmigung gar nicht betreten werden darf. Im Bundesland Berlin sollte man gesondert auch beim Biwakieren aufpassen. Dort sind neben Zelten auch Shelters und Tarps ohne die Zustimmung des Eigentümers verboten.

Darf ich in freier Landschaft zelten?

Ein hell erleuchtetes Zelt in einer dunklen Umgebung
Die freie Landschaft als Alternative.

Jein. Als freie Landschaft „zählen die Gebiete außerhalb des Waldes – wo ein eigenständiges Betretungsrecht greift – und außerhalb der bebauten Ortslagen“ (Bundesnaturschutzgesetz §44). Für das Zelten in freier Landschaft gibt es keinen Passus, der es explizit verbietet. Doch da man in Deutschland in vielen Fällen nicht erkennen kann, ob man sich auf privatem Grund befindet, bzw. dies sehr oft der Fall sein wird, sollte man besser nicht in der freien Landschaft sein Zelt aufbauen – nicht zuletzt um das beschriebene Eingangsszenario zu vermeiden.

Nur weil es laut Landesgesetz kein Verbot gibt, heißt das nicht, dass das Zelten in der freien Landschaft im jeweiligen Bundesland auch erlaubt ist, wenn keine anderen Regelungen dagegen stehen. Hat man sich vorher allerdings die Genehmigung des Grundbesitzers eingeholt, kann man über den Dingen stehen und ruhigen Gewissens die Reise ins Traumland antreten.

In Bayern beispielsweise ist das Zelten in freier Landschaft nicht ausdrücklich verboten. Dasselbe gilt für Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Hessen und Berlin. Für Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und im Saarland dagegen ist das Wildzelten in freier Landschaft überall ohne Ausnahme verboten. In Bremen darf man auf Feldern nicht zelten, ansonsten herrscht kein ausdrückliches Verbot. Brandenburg erlaubt das Zelten Fuß-, Rad-, Reit- und Wasserwanderern, „wenn sie privatrechtlich dazu befugt sind und keine besonderen Schutzvorschriften entgegenstehen.“ (§49, BbgNatschG)

Was sind die Alternativen zum Wildcampen?

Zwei leuchtende Zelte unter den Nordlichtern
Dank des Jedermannsrecht in Skandinavien darf man hier in der Natur campen.

Wer in den Genuss des Draußen-Schlafens kommen und dabei auf der sicheren Seite sein möchte, für den gibt es in Deutschland ein paar Alternativen. Gemeint sind hier die Alternativen, die einem Wildzelten oder Biwakieren in der freien Natur „in Reinform“ noch am nächsten kommen. Abseits von Campingplätzen, Trekkinghütten und sonstigen Einkehrmöglichkeiten.

Spärlich gesät, aber doch vorhanden sind in einigen Teilen Deutschlands die Naturlagerplätze. Wie sie manch ein Skandinavienfreund im hohen Norden schon gern genutzt hat. Bei diesen Plätzen handelt es sich um kleine freie Flächen für wenige Zelte, die meist nur zu Fuß oder mit dem Rad zu erreichen und für eine, maximal zwei Nächte zur Übernachtung vorgesehen sind. Manchmal sind die Plätze mit Komposttoiletten, Feuer- oder Kochstellen ausgestattet.

In Deutschland gibt es diese Art Schlafplätze als eine Art Pionierprojekt des Internetforums outdoorseiten.net e.V. in der Eifel. Diese sind vorab zu buchen und gegen einen Obolus von 10 Euro zu nutzen. Dafür erhält man aber etwas mehr als nur ein Plätzchen zum Zelt aufschlagen – Sitzgruppen, ein stilles Örtchen und Plattformen aus Holz laden zum Genuss der frischen Luft ein, und das auch noch mit einem Fuß in der Komfortzone.

Drei weibliche Camperinnen erforschen ihre Umgebung
Ausgewiesene Naturlagerplätze gibt es auch in Deutschland.

In Schleswig-Holstein gibt es ebenfalls ausgewiesene Naturlagerplätze, die nicht nur vom Land, sondern auch teilweise von Privatpersonen zur Verfügung gestellt werden. Die Seite Wildes Schleswig-Holstein stellt Ort, Koordinaten und kurze Infos zu den Plätzen für alle Radler und Trekker bereit.

Beliebt ist auch das sogenannte Boofen, das sich ehemals aus der Kletterkultur entwickelte. Geschlafen bzw. biwakiert wird hier unter Überhängen oder in kleinen Höhlen im Sandstein, allerdings gibt es strenge Auflagen zu beachten. Offenes Feuer ist verboten, was auch stets kontrolliert und geahndet wird. Außerhalb der Boofen darf nicht übernachtet werden.

Wildcampen Alternative: Campspace

Eine weitere Alternative bietet die Buchungsplattform Campspace.com, über die man Zelt- bzw. Stellplätze auf dem Land von Privatleuten oder Bauernhöfen in Deutschland, Dänemark, Niederlanden, Belgien, Frankreich und weiteren europäischen Ländern buchen kann.

Von mitten im Wald des Pfälzer Berglandes gelegenen Lagerplätzen, Zeltplätzen mit privatem Schwimmweiher nahe der Nordseeküste, über Streuobstwiesen mit Biolokus in Bayern bis hin zu Gartenhäusern mit Panoramablick über die Südeifel. Für alle, die ohne eigenes Zelt unterwegs sind, ist hier etwas dabei. Wer mitten im Grünen übernachten möchte, aber das mit der Erlaubnis des Landbesitzers, der ist auf einem Campspace genau richtig. Außerdem haben die Gastgeber die besten Geheimtipps für Unternehmungen in die Umgebung.

Zeltplatz
„Wildcampen“, aber legal – auf privaten Grundstücken. Foto: Paulien van der Werf

Schlusswort

Was das Naturschutzgesetz in §1 bereits festschreibt, sollte in uns allen fest verankert sein:

„Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze […] zu schützen[…].“

Leave no trace

Ohne sich in gebetsmühlenartigen Oberlehrer-Standpauken verlieren zu wollen: Man kann nicht oft genug dazu aufrufen, sich als Mensch als Gast in der Natur zu sehen und sich auch so zu verhalten. Hier gilt es, das Prinzip „Leave no Trace“ (Hinterlasse keine Spuren) mit gesundem Menschenverstand umzusetzen – egal ob Privatgrund oder nicht. Müll wird nicht zurückgelassen, kein Lärm gemacht, wo kein Örtchen vorhanden ist, werden Hinterlassenschaften vergraben, und alles, was Strukturen in der Natur nachhaltig verändert (beispielsweise Feuermachen auf einer Wiese ohne Feuerstelle, Absägen von Bäumen für Feuerholz etc.) ist zu unterlassen. Es sollte jedem, dem die Natur am Herzen liegt, selbstverständlich sein, dass man den Rastplatz so verlässt, wie man ihn vorgefunden hat – egal ob man nun dort geschlafen hat oder nicht.

Bundesländer, Wald, freie Landschaft, Privatgrund oder nicht – dass die Gesetzeslage in Deutschland zum Wildcampen äußerst kompliziert und kaum auszuklamüsern ist, überrascht wohl niemanden. Wer Touren plant, bei denen ein Übernachten in freier Natur unvermeidlich ist, der sollte sich vorher eingehend über die Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes informieren. Genauso wichtig, wie sich durch Gesetzbücher zu fräsen, ist es aber, den gesunden Menschenverstand einzusetzen. Wer Privatgrundbesitzer freundlich fragt, am Waldrand zelten zu dürfen oder in einem einsamen Stück Landschaft eine kurze Nacht im Schlafsack mit zeitigem Weiterziehen verbringt, ohne jegliche Spuren in der Natur zu hinterlassen, den muss kein schlechtes Gewissen grämen.

Disclaimer: Dieser Artikel soll keine Empfehlungen zum Übernachten in der Natur aussprechen oder Menschen dazu animieren, immer und überall draußen ihr Lager aufzuschlagen! Er soll lediglich Fakten wiedergeben. Alle Angaben sind ohne Gewähr.

Hilfreiche Links zum Thema:


https://dejure.org/gesetze/BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz)
https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bwaldg/gesamt.pdf (Bundeswaldgesetz)

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Bergfreundin Anni

62 Comments on the Article

  1. Jens 29. Juli 2023 17:10 Uhr

    Als Alternative bietet sich auch www.1nitetent.com an - viele Menschen bieten ihre Gärten oder Wiesen kostenlos an, um dort für eine Nacht zu zelten.

  2. RRoot 19. Juli 2023 04:50 Uhr

    Meines Erachtens ebenso eine empfehlenswerte Suchplattform ist https://hinterland.camp - Hier finden sich auch sehr schöne Campmöglichkeiten in der (privaten/gewerblichen "Natur". Beispiel in einer Apfelplantage Nähe Hamburg. Es grüßt der RRoot

  3. Fiona 5. Juni 2022 10:07 Uhr

    Auch wenn der Artikel schon älter ist wird er noch prominent bei Google gezeigt, daher mal eine Ergänzung zum Boofen im Elbsandsteingebirge. Boofen ist NUR in Verbindung mit der Ausübung von Klettersport erlaubt, das wird inzwischen auch geprüft. Zudem ist boofen derzeit auch bis Mitte Juni wegen Vogelschutz verboten: "Vom 16.06. bis 31.01. jeden Jahres gilt: Im Nationalpark ist es verboten zu zelten oder im Freien zu übernachten. Nur wenn dies in unmittelbarem Zusammenhang mit der Ausübung des Klettersports erfolgt und der Schutzzweck des Nationalparks nicht beeinträchtigt wird, ist es möglich, an den 58 gekennzeichneten Freiübernachtungsstellen (Boofen) im Freien zu übernachten."

  4. Bergfreund Marco 4. März 2022 10:45 Uhr

    Hi Klevig, officially camping in the wild is forbidden in Germany, if you are careful and choose the right spots, there is normally no big problem, but the official rule is: you are not allowed to camp in the woods in Germany. Kind regards, Marco

  5. Klevig 4. März 2022 10:23 Uhr

    Hello and sorry for asking in English, but my high school German is broken. I'm from Denmark and used to tenting in nature here and using the allemandsretten in Norway, and I've searched everywhere for clues about this. All i want to ask you experienced Germans is, if it is realistic for five guys to stealth camp in tents and hammocks while walking Harzer Hexenstieg. I've read everywhere what is forbidden and not and what's tolerated and frankly it is confusing. I hope you can help me out here, because our summer hiking trip depends on it.

  6. moormolch 31. Januar 2022 01:47 Uhr

    als naturfotograf habe ich den stress ständig: mit borniertem landadel, jagdpächtern, flächenbesitzer, behörden. man wird kriminalisiert und mit pauschalisierenden vorverurteilungen überzogen. begründungen nur im konjunktiv. was u.a. vor zwei jahren darin gipfelte, dass mir so ein junger arroganter landadelschnösel einen platzverweis erteilen wollte. da ist mir der kragen geplatzt und habe ihn aufgefordert, sich als verzugsbeamter auszuweisen. nur der darf das! alles andere ist eine amtsanmaßung. der hielt es nicht mal für nötig, sich namentlich vorzustellen, forderte von mir aber einsicht in meinen ausweis. nobless oblige? mitnichten! tja, auch eine "höhere" herkunft schütz nicht vor schlechter erziehung und lausigem benehmen. er sah mein 600/4.0 tele und mutmaßte, ich würde das fotografieren gewerblich betreiben, womit der passus des betretens der freien landschaft zu erholungszwecken nicht mehr wirksam sei. eine sehr schräge logik, den erholungszweck von der objektivgröße abhängig machen zu wollen und beide sachverhalte miteinander invers zu koppeln. so in der art: je kleiner die kamera, umso größer die erholungsabsicht und umgekehrt in richtung gewerbe. ich hab den fiffi dann einfach stehen lassen. schon von "kranichhorsten" zu reden, zeigte mir, wie viel ahnung der hat: null! es ist keine schlechte idee, die zuständige UNB anzuschreiben und sein ansinnen gut begründet vorzutragen. manchmal gerät man dann den richtigen und einer sondergenehmigung steht nichts im weg. meistens muss man jedoch mit einer ablehnung rechnen oder in der genehmigung stehen so viele auflagen, dass sie im grunde wertlos wird. eine sehr beliebte auflage ist das ausdrücklich fett gedruckte verbot des campierens (ich nutze bestenfalls mal ein flecktarntarp und auch nur wenn es regnet). auf anfrage, wie es zu dieser auflage kommt: "sie sind für andere, die es bemerken könnten dann ein schlechtes vorbild!". hallo? zunächst wieder ein konjunktiv. zudem habe ich dem erklärt, dass ich in meinem ganzen leben wahrscheinlich mehr stunden draußen verbracht habe, als in geschlossenen räumen, grob überschlagen 4000 nächte draußen zu allen jahreszeiten incl! und wenn mich draußen einer sieht, dann nur aus dem grunde, weil ich es ihm gestatte. anonsten bin ich weg, ein geist. da wo ich mich aufhalte kommt sowieso so schnell keiner hin. eine weitere "nette" begründung war: "die uferbereiche der polenz und kirnitzsch sind durch begängnis und lärm ohnehin schon stark belastet. dem wollen wir durch naturfotografische aktivitäten nicht weitere störfaktoren hinzufügen!". (anm: es ging um das fotografieren von wasseramseln an der polenz im elbsandstein). da haben wir selten so gelacht, mein bauch und ich. was hat der mann denn für eine vorstellung über die arbeitsweise von naturfotografen? das wir alle, den ghettoblaster volle lotte an, samba tanzend im tarnzelt im achteck hopsen? scheint so. merke: schon um des ergebnisses wegen können wir uns das stören gar nicht leisten! sonst könnten wir uns den ganzen aufwand sparen. statt dessen bekommen die schon schnappatmung, sobald die einen mit einer großen kamera sehen. zudem erhalten sie somit die möglichkeit zu wissen, wann und wo wir uns aufhalten, um die einhaltung der auflagen kontrollieren zu können. bei einer ablehnung machen wir es dann u.u. trotzdem und dann wird es schwierig, uns zu finden. (wir haben es gelassen und sind wo anders hingefahren - sperbereule im harz bei friedrichbrunn war auch nett und zudem ganz legal) ein jahr später an gleicher stelle: wir parken in einer parkbucht an der straße. die schlafsäcke lagen zum trocknen draußen, der kocher war in betrieb. kommt der ranger mit seinem VW amarok durch und erklärt uns unter nennung der §§ des nat.park gesetzes, dass das boofen in der sächsischen schweiz nur in ausgewiesenen boofen erlaubt sei. worauf ich darauf hinwies, dass dieses gesetz an unserem aufenthaltsort hier nicht zur anwendung kommen kann, da straßen und siedlungen ausgeklammert sind. und das sollte er wissen, schließlich sei dieses gesetz einer seiner arbeits-, handlungs- und entscheidungsgrundlagen. die folge: allgemeines gestammel. und legt noch nach, indem er meinte, dass das betreiben eines offenen feuers auch verboten sei (er zeigte auf meinen kocher). bei mir z.h. wollte mich mal ein jagdpächter von einer ganz frei zugänglichen stelle mit der begründung vertreiben, ich würde verbotener weise die jagd behindern. in einem ton, der alles andere als freundlich war. (anm: den tatbestand der jagdbehinderung gibt es nur bei bei vorsatz wenn man z.b. topfschlagend in der dämmerung durch die natur rennt und/oder bei angemeldeten, öffentlich gemachten jagdgesellschaften, wie z.b. drückjagden - da wäre es jedoch sehr dämlich, sich bei so viel hochenergetischer bleihaltiger luft dort aufzuhalten). müll ist seit 30 jahren echt ein problem. egal wo. das gab es früher nicht. wenn da am strand mal ne zigarettenkippe lag, war das ein ereignis. heute ist es eines, wenn es bei der kippe bleibt. meine bildersammlung ist voll von dem mist. bsp: https://www.fotocommunity.de/photo/die-umweltsau-sie-grunzt-gemein-photonenbaendiger/41516199 der rest steht unterm bild. ich halte das verbot und die undurchsichtige rechtslage zum wildcampen für kontraproduktiv. ebenso das verbot von lagerfeuern. das hat früher keine sau interessiert, egal wo wir unterwegs waren. in den ferien ab an den baggersee und angeln. zelt aufgestellt, feuer an, ruten raus. abends kam der dorfpolizist mal auf seinem moped vorbei, schaute nach dem rechten und mahnte, nicht mit paar bier im kopp mit moped ins dorf zu fahren. das war´s - mehr nicht. aber wir hatten regeln - unsere eigenen. verheizt wird z.b. nur, was auf dem boden liegt. mit viel holz ein großes feuer machen, kann jeder idiot. mit wenig holz ein feuer lange zu betreiben ist eine kunst. also bitte nur so groß wie unbedingt nötig. und die situation richtig einschätzen. man kann an der falschen stelle bei waldbrandwarnstufe null einen riesigen schaden anrichten, aber auch bei stufe fünf an der richtigen stelle keine gefahrenkulisse herstellen. torfuntergründe sind ebenso tabu wie horstschutzzonen und das beachten von brut-, zug- und setzzeiten selbstverständlich. denn es ist jahreszeitlich nicht egal, wann man z.b. eine flusskiesbank betritt. von märz bis august hat man da nichts verloren. ich hab in meinem leben gut 4000 feuer gemacht und noch nicht ein quadratmeter wald ist deshalb in flammen aufgegangen. und ja, ausdrücklich: man kann auch mitten im wald feuer machen. dafür braucht es aber das wissen um das wie. wenn man das aber rigeros verbietet, können die alten ihre erfahrungen nicht mehr an die jungen weiter geben. was passiert dann? sie machen es trotzdem und die sache gerät außer kontrolle. man schafft sich also durch diese regulierungen die probleme selbst. das hat mir ein alter revierförster in mc pomm auf anfrage auch so bestätigt. der meinte: "die wälder brennen heute nicht weniger als früher, obwohl das feuer machen heute genauso wie damals verboten war. wir haben es früher nur geduldet und alles nicht so streng gesehen. sie brennen nur aus einem anderen grund. früher waren es die russen, die eine feuerstelle in der schonung sich selbst überließen. denen war das egal. heute sind es unerfahrene erlebnishungrige jugendliche, die hier ganze scheiterhaufen mit bis zu 3m flammenhöhe abfackeln ... !". ohne worte! es herrscht ein mangel an bewußtsein im umgang mit der natur. ein bushcrafter wie ich, der das seit über 50 jahren praktiziert, weiß um die dinge und wie man sich zu verhalten hat. zudem waren die vermittelten werte früher andere. nachdenkliche grüße der moormolch

  7. Förster 24. September 2021 09:07 Uhr

    Moin ...Gehört der Wald einer Privatperson, befindet man sich sowieso auf Grund, der ohne Genehmigung gar nicht betreten werden darf. ...Dieser Satz ist FALSCH. Vergleiche § 14 Abs. 1 BWaldG hier wird keine Einschränkung nach Besitzarten gemacht. Auch die Aufzählung nach § 14 Abs. 2 BWaldG lässt keine Einschränkung aufgrund der Besitzart zu. Wie soll das auch in der Praxis umsetzbar sein. Für den normalen Bürger der keinen Zugriff auf Grundstückskarten oder Waldbesitzkarten hat ist es nicht ersichtlich, ob man sich im öffentlichen Waldbesitz oder privaten Besitz befindet.

  8. Becker 30. Juli 2021 06:39 Uhr

    Moin. @Niemand aus Kommentar 5: Ich bin Revierleiter in Niedersachsen. In einem ähnlichen Fall habe ich das biwakieren in der Vergangenheit geduldet (ein bisschen genauer als "für den Bildungsbereich" bräuchte ich es aber schon). Wenn sie Interesse an Aufnahmen in Wald und Sumpf haben kontaktieren sie mich unter: marco.becker@nfa-nienburg.niedersachsen.de. @der Rest der Welt: sollte es in Folge meines Kommentars zu vermehrten Anfragen kommen wird die Antwort in Zukunft wieder kategorisch "Nein" sein.

  9. Niemand 20. Juli 2021 10:09 Uhr

    Hallo, ich bin wohl nicht der "übliche" Wildcamper, denn meine Übernachtungen sind anlassbezogen, da ich nachts fotografiere. Da aber niemand bei so einer langen Bildserie wachbleiben kann, rolle ich mich irgendwann in meinen Schlafsack und hoffe das niemand die Fotoausrüstung neben mir klaut. Ich habe wirklich versucht alles legal zu machen. Also bei der unteren Naturschutzbehörde gemeldet, mein Anliegen geschildert und die Verwendung der Bilder im Bildungsbereich angegeben. Herausgekommen ist nahezu nichts. Die meisten Ämter melden sich nicht mal auf mehrfache Anfrage. Die Ämter welche sich gemeldet haben lehnen mein Gesuch zum großen Teil ab, selbst wenn es sich um Flächen ohne Schutzstatus handelt. In einem Fall habe ich aber die Erlaubnis für eine ungeschützte Fläche erhalten. Leider muss man dann noch den Besitzer ausfindig machen, was bei einer Fläche irgendwo in der Pampa nahezu unmöglich ist. Die Ämter helfen hier nicht weiter, da meine geplante Unternehmung kein "hinreichender Grund" ist. Bliebe noch der Versuch über einen Notar oder eine Detektei den Besitzer der Fläche ausfindig zu machen. Leider ist das finanziell nicht vertretbar. Das einzige was mir bleibt ist das Ausweichen ins Ausland, was die Angelegenheit so teuer macht, dass man es sich gleich schenken kann. Letztlich werden so dann natürlich auch keine Bilder für den Bildungsbereich gemacht. Eine echte win win Situation ... Der Gesetzgeber hat sich da was ganz tolles zusammengebastelt. Der Bürger hat zwar eigentlich ein Recht, kann das Recht aber nicht wahrnehmen, weil man ihm indirekt der Weg dazu verbaut. Gratulation zu so einem Konstrukt. Es bleibt also als Fazit nur, das alles verboten ist was nicht explizit erlaubt ist. Mich wundert jedenfalls nicht mehr, dass hier in der Bürokratischen Republik Deutschland kaum noch was möglich ist.

  10. Anfänger 22. Juni 2021 12:26 Uhr

    Ich habe versucht Eigentümer von etlichen Wiesen und Waldrändern herauszubekommen um zu Zelten, aber ohne inoffiziellen Kontakt kam ich nicht weiter. Bei Nachfragen an die entsprechenden Gemeinden kam immer nur: "Kann ich Ihnen nicht sagen. Datenschutz." Nun will ich es mit Biwakieren versuchen (kein Lager bauen, in der Dämmerung einschlafen, bei Sonnenaufgang wieder zusammenpacken), aber hier finde ich die Information, dass selbst das in Landschaftsschutzgebieten verboten ist. Das kann ich irgendwie nicht glauben. Von der Idee her verstehe ich Landschaftsschutzgebiete als Gebiete in denen alles was die Landschaft ändern kann reguliert werden soll. In der Natur schlafen gehört nicht dazu. Außerdem, wenn man zB in der Mitte des Sauerlandes wohnt, müsste man erst aus dem Sauerland herausfahren, da laut https://geodienste.bfn.de/schutzgebiete?lang=de so gut wie alles dort LSG und Naturpark ist. Schön und gut, dass die juristische Seite nun sagt es ist möglich, in der Realität führt es irgendwie dazu, dass ich mich so unsicher fühle, dass ich es wahrscheinlich doch nicht versuche. Ich kann über diese unübersichtlichen und nicht wirklich bürgerfreundlichen Regeln und Gesetze nicht lachen. Das Naturbewusstsein wird hierdurch doch nur gesenkt anstatt gefördert, was dann am Ende durch eine naturfremde Bevölkerung zu mehr Naturzerstörung führt. Und auf der anderen Seite macht es mich als Individuum dann wütend wenn ich bedenke wieviel Herbizide und Pestizide im LSG versprüht, wieviel Unterholz durch Harvester kaputtgefahren und wieviel Flächen gerodet, geschottert oder beackert werden dürfen.

  11. […] zuvor genauestens Belesen, was beim Übernachten unter freiem Himmel möglich ist. Schaut doch mal hier vorbei, um euch zu […]

  12. Warmwasser-Paddler 28. Mai 2021 08:27 Uhr

    '@Tom und @Anni --> oben im Artikel steht §49, aber im Gesetz ist es §44 (4) Zelte oder sonstige bewegliche Unterkünfte (Wohnwagen) dürfen in der freien Landschaft unbeschadet weitergehender Vorschriften außerhalb von öffentlichen Straßen und Plätzen nur auf einem Zelt- oder Campingplatz aufgestellt und benutzt werden. Fuß-, Rad-, Reit- und Wasserwanderer dürfen abseits von Zelt- und Campingplätzen für eine Nacht Zelte aufstellen, wenn sie privatrechtlich dazu befugt sind und keine besonderen Schutzvorschriften entgegenstehen. Also darf ich rund um Berlin weiterhin wild campen für eine Nacht wenn ich mit dem Boot unterwegs bin. Nur das mit dem "privatrechtlich" ist natürlich immer so eine Sache :-D

  13. Tom 25. Mai 2021 12:38 Uhr

    Nach den Kommentaren scheint der Artikel schon älter zu sein, wobei aber oben links 2021 angezeigt wird. §44 Bundesnaturschutzgesetz passt überhaupt nicht (mehr) zu dem Geschriebenen, handelt es sich dabei um einen Teil des dritten Abschnitts "Besonderer Artenschutz". Bringt das doch mal auf den neuesten Stand, nicht nur das.

  14. Tom 25. Mai 2021 12:35 Uhr

    Was da zu Brandenburg geschrieben steht, stimmt hinten und vorne nicht (mehr).

  15. Massel 8. Mai 2021 00:46 Uhr

    Bin 45 und hab (grob geschätzt) 4000 mal in der Natur übernachtet. Mit Zelt, mit Tarp, im Schlafsack oder ohne... Im Wald, in Naturschutzgebieten, Nationalparks, auf Wiesen, an See'n mit oder ohne Angel, Strände, Klippen, privat oder nicht,... Ich schätze grob 200mal davon auf jemanden gestoßen zu sein der kontrolliert, zur Rede stellt, oder Besitzer war... Bauer mit Kuhherde vor der Weide Holzfäller im Wald, Stadtförster, Teichbesitzer, Jäger, Polizei (also zufällig) oder einfach nur Private Leute... Manche haben sich zwar auch aufgeregt anfangs... (wie der Bauer mit der Herde,... wofür ich auch Verständnis hatte), doch wirklich irgendwas nachgekommen ist nie... Der Ton macht eben die Musik und wenn man sich zu benehmen weiß und nett bleibt kann man eigentlich alles regeln... Ich persönlich sammle auch immer sämtlichen Müll der zu finden ist um ihn zu entsorgen. Also wirklich alles... Jeden Lutscherstiehl, Kronkorken, Taschentücher, der ganze Plastikrotz, Scherben,... Alles was im Umkreis von ca 100 m zu finden ist... Oder rund um einen See,... Das macht einen guten Eindruck, auch wenn das Gelände privat ist (Wald, See, etc.) Das glättet auch die Wogen, da man gute Absichten direkt vor Augen führen kann... Ist ja auch für den Besitzer schön, wenn sich einfach mal einer Zeit nimmt und den ganzen Müll der anderen beseitigt. Man verdient sich quasi die Nacht ein bißchen durch Eigeninitiative. Ob ich dabei gesehen werde oder nicht ist mir eigentlich ziemlich egal. Ich mach es ja nicht für jemanden, sondern für unser aller Natur. Das ist vielleicht auch der Grund, warum ich immer und immer wieder damit durchkommen... ‍♂️

  16. Daniel 30. April 2021 04:58 Uhr

    Hallo, wer weiß denn, wie es nun mit nächtlicher Ausgangssperre beim Übernachten im Freien aussieht? Eigentlich hatte ich eine längere Wanderung mit Biwakieren vor, da ich wegen Corona auf Zugfahrten besser verzichten möchte. Alleine gefährde ich weder mich, noch andere, nicht wahr?

  17. Christian 28. April 2021 14:00 Uhr

    Oh, was bin ich froh, im letzten Jahrtausend einer junger Mensch gewesen zu sein! Verbote, wo man hinsieht. In den 80er Jahren habe ich vermutlich mehrere hundert Tage unter freiem Himmel - mal mit mal ohne Zelt, mal im Wald, mal auf der Wiese und besonders oft am Wasser - verbracht. Die Vorstellung, dass das verboten sein könnte, kam damals niemandem, aber wirklich niemandem in den Sinn. Wer so etwas behauptet hätte, wäre vermutlich ausgelacht worden. Ein großes Dank an all die selbsternannten und beruflichen Naturschützer, denen der Schutz der graumelierten Streifenwildgans und des schwarz-weiß gestreiften Wiesenkaninchens so wichtig ist, dass sie meinen, Menschen die natürlichste Sache der Welt verbieten zu müssen. Armselig.

  18. Silko 28. April 2021 13:42 Uhr

    Hallo, schade ich möchte gerne alleine Zelten und nicht mit 59 anderen Menschen. Wie immer alles verboten in Deutschland.

  19. Patrick 11. April 2021 18:16 Uhr

    [...] Gehört der Wald einer Privatperson, befindet man sich sowieso auf Grund, der ohne Genehmigung gar nicht betreten werden darf [...] Liebe Anni, das ist DEFINITIV FALSCH! Laut Bundeswaldgesetz darf der Wald (egal ob privat oder nicht) von jedermann betreten werden. Und das so in den meisten Bundesländern auch unabhängig von der Tageszeit. Ich finde das einen sehr wichtigen Punkt und würde Dich dringend bitten das im Artikel zu ändern. Viele Grüße

  20. Felix 8. März 2021 12:35 Uhr

    Moin zusammen, also wir waren auch schon öfter wildcampen und in den seltenen Fällen wo wir angesprochen wurden ließ sich das ohne Weiteres klären. Leider versteht aber nicht jeder die klare Regel, dass man alles so hinterlassen sollte, wie man es vorgefunden hat. Liebe Grüße Felix von: https://outdoor-brueder.de/

  21. Thomas 4. März 2021 15:17 Uhr

    Hallo, ...und wer mal wirklich frei Campen möchte, der kann das gerne in Kanada. Hier in BC kann man fast überall Campen wo kein Privatbesitz ist (98% ist Public Land)... natürlich mit eigenen Lagerfeuer. Viele Grüße Thomas

  22. Kai 14. Januar 2021 22:31 Uhr

    Also ich habe da mal Erfahung gemacht. Einmal mit einem Förster, der mich nur bat, mit meinen Pfadis bis 10 Uhr zu verschwinden, weil dann die Berittene Polizei hier vorbei käme. Ein anderes mal war es dann die Polizei. die dann die Daten an die zuständige Behörde, wohl aber mit einem netten Brief weiter geleitet hat. Wo drauf ich einen zwar Strengen, aber doch freundlichen Brief von der Unteren Lanschaftsbehörde NRW bekam. Mit der bitte in Zukunft so etwas nicht zu tun. Bei gelegt war dann ein entsprechendes Prospekt. Nun war das eben auch eine Örtlichkeit, die an einem See lag und dort auch viele Angler die Nacht dann verbringen. mfg und Gut Pfad Kai

  23. Thorsten 2. Dezember 2020 03:31 Uhr

    ich finde es schade dass das alles so schwer gemacht wird. ich war als jugendlicher (14-20, heute 35) mit meiner pfadfindergruppe oft und viel draußen wandern, wir haben uns einfach einen geeigneten platz gesucht (ein ruhiges plätzlchen auf nicht umzäuntem öffentlichen raum etwas abseits bewohnter gegenden bzw. frequentierter plätze) haben unser zelt (kohte, meist die etwas kleinere variante die nicht für feuer geeignet ist) aufgestellt, am nächsten morgen wieder abgebaut und uns bemüht den platz sauber und ordentlich zu hinterlassen, hat eigentlich nie jemand gestört. Auf einer Fahrt konnten wir jede nacht in burgruinen die noch soweit standen dass 4 wände und ein dach vorhanden und nicht versperrt waren übernachten, wenn wir uns wohl fühlten sind wir auch mal einen tag länger geblieben. wasser haben wir von anwohnern erbeten, also jugendliche in pfadfinderkluft war das selten ein problem. im winter mussten leider paar mal wanderungen abgebrochen werden weil eltern/gruppenleiter nicht auf frostfeste ausrüstung geachtet haben. an ein paar plätzen in der umgebung im wald ( eine burgruine und ein steinbruch aus dem die burg möglicherweise erbaut wurde) hatten wir die mündliche erlaubnis der zuständigen gemeinden/ortsvorsteher. Ich habe mal gehört, dass die ganze sing- und wanderkultur eher eine deutsche sache ist, wohl basierend auf dem was ursprünglich mal die bündische jugend war und später in vielen vielen kleineren und größeren gruppen, zum teil wandervogel im namen aufgegangen ist und auch von vielen deutschen pfadfindergruppen integriert wurde. aus manchen dieser jugendgruppen sind leider gruppen mit zum teil zweifelhaften politischen gesinnungen geworden. Die eher zur deutschen Jugendidee tendierenden Pfadfindergruppen nennen die eher ursprünglichen Pfadfindergruppen scoutistisch. Der gründer der pfadfinder war baden-powell, ein britischer offizier der ein trainingsprogramm für eine spezialeinheit entwickelt hat, das programm geriet in die hände von jugendlichen worauf hin er es für jugendliche anpasste und sicher fortan der jugendarbeit widmete. navigieren mit kompass und karte sowie bestimmte wegzeichen in der natur zu legen und zu lesen lernen junge pfadfinder bis heute. huch mein kleiner exkurs zu den hintergründen ist doch etwas ausgeufert auch wenn ich angesichts der komplexität hier und da ungenau war (zumindest für hier, ich bin sicher es gibt einige bücher darüber) während meiner lehrzeit hat sich die verbindung zu meiner pfadfindergruppe verwässert, erst habe ich noch ein amt übernommen und an einigen gruppenaktivitäten teilgenommen, inzwischen wohne ich nicht mehr unmittelbar dort, zu den derzeit aktiven habe ich keinen kontakt mehr auch wenn ichs paar mal versucht habe. ein paar namen kommen mir noch bekannt vor weil ich im amt unter andem die mitgliederliste geführt habe. ich frage mich was heutige pfadfinder machen, geht ihr noch in deutschland auf fahrt wie wir es machten? oder plant ihr eure routen zwischen legalen plätzen? oder geht ihr nur noch im ausland wandern?

  24. Erstes Mal: Biwak – Eli Superschnelli 17. November 2020 04:43 Uhr

    […] Bergfreunde haben einen ausführlicheren Artikel zum Thema Wildcampen […]

  25. Josef 25. September 2020 16:28 Uhr

    Hallo. Dass es z.B. im Allgäu seit Jahren an den Seen verboten ist, ganz besonders an den Bergseen (z.B. Schrecksee, Gaisalpsee etc.) hat auch mit dem Umstand zu tun dass dort mit Shampoo im See gewaschen wurde, von den Zäunen die Pfosten herausgerissen und für Lagerfeuer verwendet, in die Gegend gesch...., zerbrochene Flaschen usw.. Davor war das biwakieren zwar auch verboten, aber geduldet. Für uns war war es immer ein Highlight im Hochsommer dort mal zu biwakieren. Unsere Kinder werden es dank der unvernünftigen A...lö...er nicht mehr können. Die dürfen jetzt als Naturschutzwächte mit der Polizei . Sind in etwa ~ 400€ https://www.allgaeuer-zeitung.de/allgaeu/dieser-allg%C3%A4uer-vertreibt-m%C3%BClls%C3%BCnder-und-wildcamper-am-schrecksee_arid-221364?sa=X&ved=2ahUKEwjz5uGU9oTsAhXZUhUIHeHmCF8Q9QF6BAgGEAI Ist scheinbar noch zu günstig es finden sich an jedem schönen Wochenende reiche Idioten die dafür zahlen. Hat sich für dieses Jahr nun erledigt da es heute geschneit hat

  26. André 6. September 2020 17:26 Uhr

    Hey zusammen, Ich stimme dem teilweise zu. Die Natur sollte für Naturliebende geöffnet werden bzw. die Gesetzeslage gelockert werden. Meine bedenken sind nicht nur bei den Hinterlassenschaften der Camper, sondern auch die übermäßiger Nutzung der entstehenden "beliebten Plätzen". Verwilderung Baumritzen zur Verewigung und Exkremente die nunmal aus bleiben Fürher oder Später. Zudem der unachtsame Umgang mit dem Feuer, gerade bei den Trockenen Sommern, die wir leider immer mehr in Deutschland haben finde ich das ein großes Gefahrenpotenzial, welches alleine durch eine Zigarette zur Lebensgefahr für Mensch, Tier und ganze Waldabschnitte. Ein Lösungsansatz könnte eine Mischung aus den Bergführern und Tauchlehrern sein. Also Guides die Ausgebildet sind und mit den Naturliebenden Zelten getunt es wird Logbuch geführt welches Zeltplätze, Routen und Orte beinhaltet und von den Ortsansässigen guides unterschrieben wird. auch dass der Guide weiß, wo die Wanderer waren und die Plätze Kontrollieren kann. Dies ist jedoch nur eine Idee um die Möglichkeit zu haben jeden Naturlieben auch erneut sensibilisieren kann was Müll und andere der oben genannten Sachen für die Umwelt bedeuten kann. Jedoch gibt es Verbote nicht ohne Grund. Man nehme nur das Beispiel Freibad. Ein Ort wo man nur für ein paar Stunden verweilt und es viele nicht schaffen seinen Müll in den Mülleimer, der 3 Meter entfernt steht und sogar auf dem weg zum Ausgang ist, zu werfen. Was wird dann erst über Nacht?! Darüber hinaus wäre es natürlich ein absolutes Highlight für meine Freundin und mich zu Zelten in der freien Natur. Schöne Grüße aus'm Sauerland André

  27. Malte 6. August 2020 12:58 Uhr

    Gast in der Natur? Ich bin der Überzeugung das wir für die Natur gemacht sind. Das bedeutet quasi: Die Natur ist unser Zuhause. Ich finde es eine großartige Unverschämtheit, dass das NAturschutzgesetz, dass im ersten Paragraf ja selber sagt das die Natur die GRUNDLAGE unseres Lebens ist, verbietet darin zu Übernachten (mit Zelt). Das ist eine riesige Frechheit und hier besteht meiner Meinung nach ein dringender Änderungsbedarf. Zelten sollte in ganz Deutschland (außer auf Privatgelände, hier muss aber ein triftiger Grund vorliegen) in der Natur erlaubt sein. (Außer auf wirtschaftlichen Flächen.) Ich hoffe das die Gesetzlage hier von der Politik in naher Zukunft verändert wird. Gesetze sollten immer zum Wohle der Menschen sein, und nie uns weiter von der Natur trennen! Oder gar uns verbieten sie zu betreten.

  28. Annemarie 12. Juli 2020 18:53 Uhr

    Hallo ihr Lieben! Eine weitere Alternative zum Wildcampen ist www.mycabin.eu. Dort kann man naturnahe Schlafplätze im Alpenraum finden und auch direkt buchen. Die Übernachtungsplätze werden von Privatpersonen angeboten, die Grund besitzen und diesen teilen wollen. Es gibt Plätze für Zelte, Campervans und auch Scheunen für Wanderer mit Rucksack. Ist eigentlich wie Wildcampen, nur eben mit Erlaubnis der Grundbesitzer :) An manchen Plätze kann man sogar Lagerfeuer machen. Ich hab es dieses Wochenende ausprobiert und bin hellauf begeistert! Beste Grüße, Annemarie

  29. Carmen 18. Juni 2020 06:05 Uhr

    Hallo! Wir würden gerne einen Naturlagerplatz anbieten sind aber selbst sehr unsicher wegen der Rechtslage. Wo kann man sich erkundigen oder ggf. einer Organisation anschließen, die einem weiter hilft? Hat da jemand Tipps? Grüße aus dem Sauerland!

  30. Louis 12. Juni 2020 22:12 Uhr

    Hallo ihr Lieben, am Dienstag starte ich meine Fahrradtour von Erfurt zur Nordsee. Nun habe ich ein Zelt dabei uns muss einmal quer durch Thüringen und Niedersachsen. Ich bin Student und habe nicht das nötige Geld für Hostels etc. Wie steht die Lage in diesen Bundesländern? Hat jemand bereits Erfahrungen sammeln können und hat einige Tipps für mich? :) Freue mich auf die Antworten! Liebe Grüße, Louis

  31. Carsten 25. Mai 2020 05:14 Uhr

    Hallo Ihr Lieben, In dem ganzen Wirrwarr blicke ich echt nicht mehr durch. Meine Frau und ich wollen uns jetzt ein kleines 2 Personen Baumzelt zulegen und in Brandenburg im Wald 1-2 Nächte verbringen. Kann ich das nun machen? Wie gesagt kein Zelt auf dem Boden sonder an drei Punkten an Bäumen befestigt. Ich wäre mehr als glücklich über eine Antwort. Viele Grüße Carsten

  32. Thorsten 15. Mai 2020 17:03 Uhr

    Hallo zusammen, was mich mal interessieren würde. Ich war in meiner Jugendzeit beim Tomburger Ritterbund, das ist eine Abwandlung von den Wandervögel. Mit Jugendzeit meine ich vor ca. 35 Jahren. Ich war damals 10 und komme aus Rheinland Pfalz. Wir waren Sommer wie Winter an jedem Wochenende im Wald wandern und zelten. In einer sogenannten Kothe mit Feuerstelle in der Mitte. Bedeutet das wenn ich eure Beiträge lese, das dies immer illegal war? Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen. Grüße aus Nieder-Olm Thorsten

  33. Andi 10. Mai 2020 16:11 Uhr

    Alles sehr interessant hier. Hat jemand nen Tipp für (Ober-) Bayern? Dank & Grüße

  34. Alexander 10. Mai 2020 13:21 Uhr

    Ich habe letzte Woche meine erste Nacht im Wald verbracht. War wirklich super, dabei habe ich auch gleich gelernt das Rehe Nachts schreien. Das wusste ich vorher auch noch nicht. Auf jeden Fall eine schöne Erfahrung. Kann ich nur jedem empfehlen. Ich habe zu meiner Nacht auch ein Blog Beitrag geschrieben. Gerne mal vorbei schauen und lesen :) Grüße aus Osnabrück Alex von www.projekt-offline.de

  35. Ingo Stentzler 30. Januar 2020 15:04 Uhr

    Hallo zusammen, die Lösung für das wilde Zelten ist: Es zu erlauben! Daher suchen wir Gemeinden und Privatleute, die ihre Grundstücke im Wald oder auf der Wiese zur Verfügung stellen. Ziel ist es dem Trekkingbegeisterten naturnahe Zeltplätze anzubieten, die mehrtägiges Weitwandern ermöglichen. Wir listen den Naturzeltplatz hier gerne kostenlos auf: http://www.wildes-zelten.de Da ist das wilde Zelten völlig legal. Gut (Trekking-)Pfad, Ingo

  36. Tratt'n Donii 27. Dezember 2019 22:56 Uhr

    Servus alle miteinander. Ich gedenke Mitte Januar 20 zu einer 5 Tägigen Wanderung aufzubrechen. Ich werde das ganze mit einem kleinen Zelt betreiben. Mein Plan ist es einfach in Dörfern bei Bauern ( bin selbst Bauer) zu klingeln und zu fragen ob und wo ich außerhalb der Ortschaft an meiner Route auf seinem Land für eine Nacht mein Zelt aufbauen darf. Ich denke dass das auf diese Art und Weise ziemlich safe ist. Und die Bauern vor Ort kennen auch die Jäger. Die kann man dann auch anrufen und fragen ob und wo es am besten machbar ist. Ich denke mir offenheit und Ehrlichkeit kommt man da ziemlich weit. MfG Der Tratt'n Donii

  37. Christian 30. September 2019 22:14 Uhr

    Moin moin Ich Zelte und Campiere schon seit über 20 Jahren Wild und probiere (um es abwechslungsreich zu halten) immer neue ausgefallene Plätze mir einzubauen. Manchmal ist eben ein Microabenteuer mehr Wert als ein ganzer Urlaub ;-))), kann aber auch Süchtig machen ;-(. Habe dreimal bisher leichten Streß gehabt, aber noch niemals eine Strafe gezahlt. Tips für Leute die das noch nie gemacht haben sind z.B. von mir: 1. Grundsätzlich NICHTs hinterlassen außer eure Fußabdrücke und mitnehmen nur die Erinnerung von diesem Ort. 2. Kochen tuhe ich nur bei Tageslicht, egal was ich zum Feuermachen nutzt. Denn Feuer ist Licht und Licht zieht Nachts Aufmerksamkeit an. 3. Im Dunklen verwende ich nur Rotes oder Grünes Taschenlampen Licht, viel unauffälliger als weißese Licht. 4. Keine reflecktierende Kleidung Tragen und Reflecktierende Taschen oder Gegenstände gut verstecken. 5. Kein Lärm, keine Musik, Telefon Stum und Display nachts auf die schwächste Lichtstufe einstellen. 6. Da ich meistens mit Rucksack oder dem Fahrrad meine Ziele erreiche ist Wasser nicht grenzenlos vorhanden. Für den Toilettengang verwende ich Einmalhandschuhe, spart Wasser um die Finger danach Sauber und Geruchsfrei zu bekommen. Dadurch habe ich aber auch die Möglichkeit das Toilettenpapier wieder einzusammel und durch rückwertiges abstreifen das Handschuh von der Hand das Toilettenpapier geruchsfrei einzupacken zum späteren entsorgen. 7. Alle Handgriffe die man so nachts zum Zeltaufbauen und drum herum machen muss daheim ein paar mal im dunklen üben, das auch mit neuen Ausrüstungsgegenständen. Sechs Platzmöglichkeiten habt ihr hier in der Liste nicht wirklich oder etwas anders bezeichnet aufgeführt. 1. Wasserwander Zeltplätze. Kosten meistens ein paar Euro aber wesentlich weniger als ein Campingplatz und nur wirkliche Zelter anzutreffen. Doch sie dürfen wenn sie mit Fördergelder gebaut wurden NICHT an der Straße werben wie ein normaler Zeltplatz. Also ihr müsst euch vorher informieren. 2. Vor Ort selber fragen. Doch schaut euch die Anlage vorher immer genau an, denn irgendwann braucht ihr auch einen stillen Ort. Und nicht jeder stellt euch eine Toilette zur verfügung. Dann das Blumenbett vor dem Wohnzimmerfenster dazu verwenden bringt ungewollte neue Spannungen mit in diese Begegnung ein ;-))) 3. www.jedermannsland.de 4. Schutzhütten, Wanderhütten oder Beobachtungshütten, aber Achtung viele haben fest verbaute Tische und Sitzbänke und Grobschotterböden die häufig mit Glasscherben dazu noch übersäht sind ;-((( Hochsitze eignen sich meistens nicht da sie zu klein gebaut sind. 5. Nach Grillplätze im Netz suchen! Hier wird auch meistens das Nächtigen geduldet, da es sowieso manchmal passiert. 6. Eigene Daten Sammeln. Ich verwende seit Jahren GPS Geräte und sammle mir meine eigene Daten. Man findet häufig gute Plätze wenn man garnicht sucht und freut sich später sie wieder in seine Tour einbauen zu können. Wer kein GPS Gerät hat außer sein Smartifon -.- kann sich auch bei Google Maps ein Konto anlegen. Mein Moto ist Machen ist wie machen wollen, nur Krasser -.- Viel spass gewünscht Gruß Christian

  38. Christine 10. Juni 2019 03:45 Uhr

    Hallo zusammen, im August möchte ich eine längere Wanderung - am liebsten im Schlafsack / Biwack - machen. Die Route führt voraussichtlich über den Goldsteig nach Passau, weiter über den Jakobsweg nach Österreich und noch über den Adlerweg Richtung Karwendel. Über Infos zu Biwackverboten auf dieser Route und sonstige Tipps würde ich mich sehr freuen. Viele Grüße Christine

  39. Leon 5. Juni 2019 14:38 Uhr

    Hallo, Kann jemand empfelen ein freie Campplatz im Baden-Wuttenberg?

  40. Schmidt unterwegs 8. April 2019 10:20 Uhr

    Hallo, danke für den artikel, ich bereite mich gerade auf meine outdoor saison in brandenburg vor und da ist das immer ein thema. "In Brandenburg ist das Zelten Fuß-, Rad-, Reit- und Wasserwanderern erlaubt, „wenn sie privatrechtlich dazu befugt sind und keine besonderen Schutzvorschriften entgegenstehen.“ (§49, BbgNatschG)" hier gibts auch sehr widersprüchliche angaben je nach ausgabedatum des gesetzes! z.B. hab ich das hier gefunden: § 22 BbgNatSchAGBetreten der freien Landschaft (zu § 59 BNatSchG) von 2013 (1) ... Fuß-, Rad-, Reit- und Wasserwanderer sowie -wan-derinnen dürfen in der freien Landschaft für eine Nacht Zelte aufstellen. Abweichungen von den Betretungsrechten aus den Sätzen 1 und 2, die sich aus den Bestimmungen dieses Gesetzes oder aus anderen Rechtsvorschriften ergeben, oder andere gesetzliche Betretungsrechte bleiben unberührt. Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen der Saat oder Bestellung und der Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses. Ausgenommen von den Betretungsrechten nach den Sätzen 1 und 2 sind Gärten, Hofräume und sonstige zum privaten Wohnbereich, der sich nach den berechtigten Wohnbedürfnissen und den ört-lichen Gegebenheiten bestimmt, gehörende oder einem gewerblichen oder öffentlichen Betrieb dienende Flächen. allerdings heißt es in: (4) Zelte oder sonstige bewegliche Unterkünfte (Wohnwagen) dürfen in der freien Landschaft unbeschadet weitergehender Vorschriften außerhalb von öffentlichen Stra-ßen und Plätzen nur auf einem Zelt- oder Campingplatz aufgestellt und benutzt wer-den. Zelte von Fuß-, Rad-, Reit- und Wasserwanderern und -wanderinnen dürfen auch auf Biwakplätzen, die eine Gemeinde im Rahmen der sonstigen naturschutzrechtlichen Vorschriften und mit Gestattung des Grundstückseigentümers oder der Grundstücksei-gentümerin in der freien Landschaft ausgewiesen hat, aufgestellt und benutzt werden. gruß schmidt unterwegs

  41. Socrazy 6. April 2019 08:23 Uhr

    Moin, ich habe dieses Jahr vor, an der Ostsee bis Polen zu bikepacken und halte jetzt bei meinen Fahrradtouren immer schon die Augen offen, wo man so Zelten könnte. Was haltet ihr von den Querstreifen, welche meistens mit Bäumen oder losen Sträuchern bewachsen sind, zwischen den Äckern? Eigentlich schwer einzusehen von eventuellen Straßen und sicher nicht von Jägern oder anderen Waldbesuchern frequentiert. Würde mich freuen, falls jemand seine eventuellen Erfahrungen teilen mag. Liebe Grüße

  42. Ickewillmeer 3. April 2019 15:51 Uhr

    Moin, ich möchte in diesem Sommer die deutsche Nordseeküste abwandern. Von der dänischen bis zur holländischen Grenze. So nah am Meer wie möglich, natürlich werden die gesperrte Naturschutzgebiete umgangen. Hat jemand Erfahrungen an der Nordseeküste. Ich habe ein Zelt mit. Freue mich auf Erfahrungswerte.... Liebe Grüße

  43. Stanislav 29. März 2019 22:28 Uhr

    Hallo Leute, zum übernachten in den Baden-Württenderg im Wald kann ich einen tipp geben. Ich war mal vor Jahren bei den Pfadfindern und wir hatten auch im Wald übernachtet unter eine Plane mit Isomatte und Schlafsag aufgestelt. Der Pfadfinderleiter hatt damals gesagt mit einer plane währe es nicht verboten im Wald in Baden-Württemberg zu übernachten und wir hatten einen Butan Gas Kocher dabei gehabt und hatten uns eine Suppe gemacht war kein Problem. Wie es heute aus schaut weiß ich nicht? Gruß, Stanislav

  44. Malu 26. März 2019 09:01 Uhr

    Hallo Ich wohne in Stockach. 6 km vom Bodensee entfernt. Habe einen Garten , in dem man mit oder ohne Zelt schlafen kann. Grillplatz vorhanden und kaltes Wasser. Bei Bedarf(schlechtem Wetter kann auch Wohnraum zur Verfügung gestellt werden mit Koch und Duschmöglichkeit. ) Über Preis würde man sicher einig. Also... falls sich mal jemand hierher verirrt: einfach melden

  45. Jürgen 25. März 2019 17:20 Uhr

    Hallo Leute, i ich werde im Juli/ August den E11 von Bad Bentheim nach Halle wandern und plane, die meiste Zeit in einem kleinen Zelt zum Teil wild zu übernachten (nur 70 cm hoch). Hat jemand mit dieser Strecke Erfahrung? Gruß, Jürgen

  46. Geesche Zapf 23. Januar 2019 19:01 Uhr

    Vielen Dank für diese umfangreichen Ausführungen . Als Stralsunderin bin ich als Eigentümerin von Wiesenland und Bauerwartugsland am Ortsrand von Kloster auf der Insel Hiddensee mit Eintritt ins Rentenalter an individueller Nutzung der Freifläche interessiert. Früher schliefen Studentenund Naturfreunde auf Hiddensee oft und gern in dortigen Scheunen oder auch in so manchem Garten campend. Derlei Gelegenheiten sind heute auf Grund der Gegebenheiten weniger und weniger geworden. Ich würde es begrüßen, wenn sich die Nachfolgegenerationen auch selbst und bewusst wieder mehr und mehr für derlei natürliche Freiräume auch politisch stark macht. Zum einen särkt es den Erhalt einer guten Beziehung zur Natur und zum anderen auch den menschlichen Zusammenhalt . Ich beabsichte auf meinem Grund und Boden auf Hiddensee nun diesbezüglich meine Rechte auszuloten und auszuleben. ....und das wohl möglich auch gelegentlich gemeinsam mit gleichgesinnten, auch jungen Menschen. Ich bin für gemeinsame Abenteuerafenthalte auf meinem Grund und Boden, zum Zwecke des gegenseitigen austausches relativ offen. Wie wäre es wenn wir im kommenden Sommer die eineoder andere kleine Biewacktour auf die Insel Hiddensee gemeinsam gestaltem und somit neuen Wind auch in dieser Hinsicht auf das säute Länneken bringen,? Ich habe es als gebürtige Hiddenseerin auch satt in der Sommerzeit auf der Insel für ein oder zwei Kurzzeitige Übernachtungenum teure Quartiere zu bulen. Das unter freiem Himmel nächtigen ist ne feine Sache, so finde ich auch noch als Sechtzigjährige, doch allein macht es weniger Spass als in guter Gesellschaft. Falls also Interesse am sich zussammenfinden besteht, kann man mich ansprechen. Mein Name ist Geesche Zapf und ich wohne direk in der Nähe vom Hauptbahnhof Stralsund, von wo aus man in ner knappen halben Stunde zufuß am Fahrgastschiffsanleger der Fähre nach Hiddensee ist.

  47. Schmittchen Schleicher 21. Januar 2019 08:39 Uhr

    "Gehört der Wald einer Privatperson, befindet man sich sowieso auf Grund, der ohne Genehmigung gar nicht betreten werden darf." Das stimmt so nicht. Die Waldgesetze unterscheidet beim Betretungsrecht nicht zwischen Privatwald und Wald in öffentlicher Hand. Jeder Wald darf für Erholung und Sport betreten werden, wenn es nicht explizit verboten ist. Und diese expliziten Verbote müssen begründet werden (Naturschutz, Gewässerschutz, Verjüngung, Waldarbeiten, ...). Einfach nur "weil ich nicht will" geht nicht.

  48. Frank 20. Januar 2019 12:19 Uhr

    Unglaublich Heuchlerisch, an allen ecken und kanten kann die industrie zerstören und wüten, aber wenn ein paar bürger ein bischen zelten wollen für die körperliche, geistige und seelischer gesundheit da muss man sofort eingreifen. kann ja nicht sein, am ende hat ja sonst keiner mehr lust auf die 50-70 stunden wochen.

  49. Brian 11. Januar 2019 09:30 Uhr

    Hallo zusammen, Ich habe in den Sommerferien vor gemeinsam mit einem Freund etwas zu wandern und auch im freien zu Campen (Mit Zelt). Kann mir da jemand vielleicht einen Ort empfehlen? Wäre sehr nett. Danke schonmal im voraus Brian

  50. Waldschrat 14. Dezember 2018 08:57 Uhr

    Einen Jäger mit Schäferhund wird man wohl nie zu Gesicht bekommen!

  51. Rafael 17. Oktober 2018 08:45 Uhr

    Hallo, was ist denn jetzt der große Unterschied zwischen zelten und biwakieren? Warum ist biwakieren erlaubt, bzw. ne rechtliche Grauzone, während zelten eindeutig verboten ist? Will mir irgendwie nicht ganz einleuchten. Der einzige Grund wäre vielleicht, dass zelten zu einem längerfristigen Aufenthalt an einem Platz animiert und damit zu einem größeren Störungsfaktor der Flora und Fauna. Ansonsten kann ich mir diese Regelung ehrlich gesagt nicht erklären. Weiß jemand vielleicht den Grund? Liebe Grüße Rafael

  52. Anni 23. September 2018 07:19 Uhr

    Hej. Danke für die Infos! In Schweden gibt es solche "Trekkingplätze" wie Sand am Meer. Oft sogar mit fließend Wasser, Toiletten usw. Diese kann jeder kostenlos nutzen und in Deutschland kassiert man 10 ,- pro Nacht? -.-

  53. Sterling 15. September 2018 19:20 Uhr

    Hallo, Ist ja echt mal wieder typisch, mit dem "Man darf nicht...", aber was soll man machen. Wie sieht die Rechtslage den in Baden-Württemberg aus? Und wo gibt es dort den diese Campingbereiche die Sie erwähnt haben. Wäre schön wenn Sie das noch ergänzen könnten. Vielen Dank!

  54. Jens 18. August 2018 15:51 Uhr

    Das Boven in der Sächsischen Schweiz ist nur im Zusammenhang mit Klettern erlaubt. Aber solange man sich an die Verhaltensregeln des gesunden Menschenverstandes hält, gibt es sicher kein ärger. Leider tun viele Kletterer selbst manche Boven zerstören und als Feuerholz benutzen. Gibt halt überall Idioten.

  55. Marlen 6. Juli 2018 14:46 Uhr

    Hoffe ich habe es nicht überlesen. Im schwarzwaldcamp am schluchsee kann man prima im Wald campen

  56. Oliver 18. Juni 2018 14:06 Uhr

    Bei uns im Allgäu, im Naturschutzgebiet Allgäuer Hochalpen, werden seit dem letzten Jahr regelmäßig zum Teil sehr hohe Bußgelder für das Biwakieren und Zelten verhängt. Dies hat aber auch an den Bergseen sehr stark zugenommen und ufert komplett aus. Da ist es nur verständlich, dass die Behörden und die Polizei einschreiten.

  57. Keks 15. Juni 2018 04:52 Uhr

    Moin! §49, BbgNatschG ist seit 2013 aufgehoben. Gruß aus Brandenburg.

  58. Lauch 4. Juni 2018 06:18 Uhr

    Über Verbote lesen kann man ja viel, aber wurde von euch schonmal jemand erwischt und musste tatsächlich zahlen? Wenn ja wieviel? An der Elbe in Sachsen jedenfalls ist mir das noch nie passiert. Abends ein kleines Zelt aufgebaut und früh Morgens wieder weitergezogen. Nichts zurücklassen und auch schon vorhandenen Müll mitnehmen ist klar. Die Angler sitzen dort auch die ganze Nacht mit Zelten.

  59. AlterWolf 12. Januar 2018 16:42 Uhr

    Ein Bett im Kornfeld, das ist immer noch frei...

  60. Stefan 21. Juni 2017 08:39 Uhr

    Trekkingplätze gibt es mittlerweile auch im Schwarzwald: http://www.schwarzwald-nationalpark.de/erleben/uebernachten/trekking-camps/

  61. Holger 31. Dezember 2016 14:04 Uhr

    Danke für den interessanten Beitrag. Als Ergänzung für das Elbsandsteingebirge sei folgende Info: http://www.nationalpark-saechsische-schweiz.de/aktuelles/news/sachsenforst-startet-zusammen-mit-der-tu-dresden-den-test-von-biwakplaetzen-an-der-zukuenftigen-trekkingroute-forststeig-elbsandstein/

  62. Benjamin 30. Dezember 2016 10:44 Uhr

    Ihr habt die Plätze in der Pfalz vergessen, oder habe ich es nur überlesen? Die gibt es schon einige Jahre und sind wirklich toll gestaltet: http://www.trekking-pfalz.de/

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